Häufige Fragen
Kraftstoff, EV und Spesen auf einer Karte
Im Schnitt 5–10% Ersparnis
Kraftstoff, EV und Spesen auf einer Karte
Im Schnitt 5–10% Ersparnis
Kurz zuerst: Für Dienstreisen innerhalb Deutschlands beträgt der Verpflegungsmehraufwand 2026 14 € bei Abwesenheiten von mehr als 8 Stunden und an An-/Abreisetagen sowie 28 € für jeden vollen 24-Stunden-Tag. Beide Sätze sind seit 2020 unverändert. Für Auslandsreisen gilt die Ländertabelle aus dem BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 ab 1. Januar 2026 — und mehrere Ländersätze haben sich dieses Jahr geändert.
Alles Weitere — wer Anspruch hat, wie Essenskürzungen funktionieren, was Lkw-Fahrer zusätzlich ansetzen können und die volle Tabelle für die Länder, in die deutsche Flotten tatsächlich fahren — finden Sie unten, mit Rechenbeispielen zum direkten Übernehmen für Ihre Lohnbuchhaltung.
Wenn ein Arbeitnehmer sowohl von seiner Wohnung als auch von seiner ersten Tätigkeitsstätte (erste Tätigkeitsstätte) entfernt arbeitet, kosten Mahlzeiten mehr als in der Büroküche. Das deutsche Steuerrecht gleicht das mit Tagespauschalen aus — ohne Essensbelege. Rechtsgrundlage ist § 9 Abs. 4a EStG.
Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Eine Grenze gilt: Nach drei Monaten ununterbrochener Tätigkeit am selben auswärtigen Einsatzort endet der Anspruch (Dreimonatsfrist). Nach einer Unterbrechung von mindestens vier Wochen beginnt die Frist neu.
Die Sätze für Reisen innerhalb Deutschlands haben sich seit 2020 nicht geändert — die im Wachstumschancengesetz einmal geplante Erhöhung auf 16 €/32 € wurde vor Inkrafttreten gestrichen und ist 2026 nicht zurückgekehrt:
| Abwesenheit | Pauschale 2026 |
|---|---|
| Mehr als 8 Stunden (eintägige Reise) | €14 |
| An- und Abreisetag einer mehrtägigen Reise (ohne Mindeststunden) | €14 |
| Voller Kalendertag (24 Stunden abwesend) | €28 |
Zwei Sonderfälle, die man kennen sollte:
Wenn der Arbeitgeber — oder ein Hotel, Kunde oder Veranstalter auf Veranlassung des Arbeitgebers — eine Mahlzeit stellt, wird die Pauschale gekürzt. Die Kürzung wird immer vom vollen Tagessatz des Reiseziels berechnet, auch wenn an diesem Tag nur der 14-€-Satz gilt:
| Gestellte Mahlzeit | Kürzung | Inlandsbetrag |
|---|---|---|
| Frühstück | 20 % des vollen Tagessatzes | €5.60 |
| Mittagessen | 40 % des vollen Tagessatzes | €11.20 |
| Abendessen | 40 % des vollen Tagessatzes | €11.20 |
Ein Tag, an dem bei einer eintägigen Reise Frühstück und Mittagessen gestellt werden, ist schnell nichts mehr wert: 14 € − 5,60 € − 11,20 € = 0 € (die Pauschale wird nie negativ).
Ein Techniker fährt am Montag um 07:00 zu einem Kundenstandort, übernachtet zwei Nächte in einem Hotel mit Frühstück und kehrt am Mittwoch um 15:30 zurück:
| Tag | Basis | Kürzung | Auszahlung |
|---|---|---|---|
| Montag (Anreisetag) | €14 | — | €14.00 |
| Dienstag (voller Tag) | €28 | Frühstück −€5.60 | €22.40 |
| Mittwoch (Abreisetag) | €14 | Frühstück −€5.60 | €8.40 |
| Gesamt | €44.80 |
Der Arbeitgeber erstattet 44,80 € steuerfrei. Essensbelege sind nicht nötig — nur der Reisebeleg: Ziel, Zweck, Abfahrts- und Rückkehrzeiten.
Für grenzüberschreitende Reisen veröffentlicht das BMF jedes Jahr länderspezifische Sätze. Das Schreiben vom 5. Dezember 2025 (GZ IV C 5 - S 2353/00094/007/012) gilt ab 1. Januar 2026 und hat mehrere Länder gegenüber 2025 angepasst. Hier sind die Ziele, die für deutsche Straßenflotten relevant sind:
| Ziel | Voller Tag (24h) | An-/Abreisetag | Übernachtungspauschale* |
|---|---|---|---|
| Österreich | €50 | €33 | €117 |
| Belgien | €59 | €40 | €141 |
| Tschechien | €32 | €21 | €77 |
| Dänemark | €75 | €50 | €183 |
| Frankreich (Paris + Dépts. 77/78/91–95) | €58 | €39 | €159 |
| Frankreich (übrige) | €53 | €36 | €105 |
| Italien (Rom) | €48 | €32 | €150 |
| Italien (übrige, inkl. Mailand voller Tag 42 €) | €42 | €28 | €150 |
| Luxemburg | €63 | €42 | €139 |
| Niederlande | €58 | €39 | €167 |
| Polen (Warschau) | €40 | €27 | €143 |
| Polen (übrige) | €34 | €23 | €124 |
| Portugal | €32 | €21 | €111 |
| Spanien (Madrid) | €42 | €28 | €131 |
| Spanien (übrige) | €34 | €23 | €103 |
| Schweden | €66 | €44 | €140 |
| Schweiz (Bern €82 ganztägig) | €70 | €47 | €195 |
| Vereinigtes Königreich (London) | €66 | €44 | €163 |
| Vereinigtes Königreich (übrige) | €52 | €35 | €99 |
* Die Übernachtungspauschale darf nur für die steuerfreie Arbeitgebererstattung genutzt werden; Beschäftigte, die Kosten selbst abziehen, dürfen nur tatsächliche, belegte Übernachtungskosten ansetzen. Für Länder, die nicht in der BMF-Tabelle stehen, gelten die Sätze für Luxemburg.
Drei Zuordnungsregeln entscheiden, welcher Ländersatz gilt:
Mahlzeitenkürzungen im Ausland nutzen dieselbe 20/40/40-Aufteilung, berechnet aus dem Ganztagessatz des Zielorts — ein gestelltes Frühstück in Dänemark kostet den Reisenden €15 Verpflegungspauschale (20% von €75), nicht €5.60.
Berufskraftfahrer, die in der Kabine schlafen, erhalten eine zusätzliche Pauschale, die viele allgemeine Verpflegungsleitfäden auslassen: die Übernachtungspauschale für Berufskraftfahrer von €9 pro Kalendertag (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5b EStG, erhöht von €8 im Jahr 2024). Sie gleicht Kosten des Lebens unterwegs aus, die Hotelgäste nie sehen — kostenpflichtige Duschen und Toiletten an Raststätten, Parkgebühren an Autohöfen — und kommt zur normalen Verpflegungspauschale hinzu.
Für einen Fernfahrer, der von Montag bis Freitag unterwegs ist und vier Nächte in der Kabine verbringt, sind das 4 × €9 = €36 pro Woche zusätzlich zu rund €112 Verpflegungspauschalen (€14 + 3 × €28 + €14) — etwa €590 pro Monat steuerfrei, vor allen Mahlzeitenkürzungen.
Zwei praktische Punkte:
Arbeitgeber sind rechtlich nicht verpflichtet, Verpflegungspauschalen zu erstatten — aber der steuerliche Rahmen macht es günstig, und fast jede Reiserichtlinie in Flotten sieht es vor:
Bei Inlandsübernachtungen können Arbeitgeber zusätzlich eine Pauschale von €20 pro Nacht auch ohne Hotelrechnung steuerfrei erstatten — die meisten erstatten stattdessen aber die tatsächlichen Hotelkosten gegen Rechnung.
Die Verpflegungspauschale selbst ist der einfache Teil der Reisekosten-Compliance: keine Belege, nur saubere Reisedaten mit Ziel, geschäftlichem Zweck sowie Abfahrts- und Rückkehrzeiten. Die Fehler, die Prüfer tatsächlich finden, liegen woanders — vergessene Mahlzeitenkürzungen bei enthaltenem Hotelfrühstück, der falsche Ländersatz am Grenzübertrittstag oder Verpflegungspauschalen über die Dreimonatsfrist hinaus. Eine Lohnsteuer-Außenprüfung kann vier Jahre zurückgehen, und umqualifizierte Pauschalen kommen als Lohnsteuer plus Zinsen zurück.
Der größere tägliche Zeitfresser für Flotten ist alles rund um die Reise. Mahlzeiten sind durch Pauschalen abgedeckt — Kraftstoff, Laden und Maut aber nicht, und genau sie erzeugen den Papierkram: Ein Fahrer, der drei Länder durchquert, bringt einen Stapel Tankbelege in ebenso vielen Sprachen und MwSt.-Regimen zurück. Diese Abstimmungslast ist eine Workflow-Entscheidung, kein Naturgesetz. Wenn alle Kraftstoff- und Ladekosten über eine einzige Tankkarte für Firmen laufen, wird alles auf eine Sammelrechnung mit MwSt. je Transaktion reduziert — und wenn Fahrer noch Zapfsäulenpreise der Station zahlen, behebt eine Tankkarte ohne Kaution, die zu echten Marktpreisen abrechnet, gleichzeitig die Kostenseite. Einen breiteren Vergleich dessen, was deutsche Flotten heute nutzen, finden Sie in unserem Leitfaden zu den besten Tankkarten für Firmen in Deutschland.
So entsteht eine klare Arbeitsteilung: Verpflegungspauschalen als automatisierte Lohnzeile auf Basis der Reisezeiten und Straßenausgaben auf einer Rechnung, der die Finanzabteilung nie hinterherlaufen muss.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information, keine Steuerberatung. Die Sätze werden vom Bundesministerium der Finanzen festgelegt und jährlich überprüft; prüfen Sie die Details für Ihren Fall mit Ihrem Steuerberater.

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