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Reisekostenabrechnung Vorlage 2026: Gratis Excel mit automatischen Pauschalen

Von Nick Telecki, CEOLinkedIn

Nick Telecki ist CEO von Rally und schreibt über Flottenzahlungen, Tankkarten, Laden von E-Fahrzeugen, Maut und europäische Flottenausgaben.

Reisekostenabrechnung Vorlage 2026: Gratis Excel mit automatischen Pauschalen

Häufige Fragen

Name des Reisenden, Ziel und geschäftlicher Zweck der Reise, exakter Beginn und exaktes Ende mit Datum und Uhrzeit (Pauschalen hängen von den Abwesenheitsstunden ab), die aufgeschlüsselten Kosten — Verpflegungspauschalen, Kilometer oder Tickets, Unterkunft, Nebenkosten — mit Belegen für alles außer den Pauschalen sowie die Unterschriften oder digitale Freigabe von Mitarbeiter und Genehmiger. Gestellte Mahlzeiten müssen erfasst werden, weil sie die Pauschale kürzen.
Für Inlandsreisen in Deutschland: 14 € bei Abwesenheiten über 8 Stunden und für jeden An- oder Abreisetag einer mehrtägigen Reise, 28 € für jeden vollen 24-Stunden-Tag — unverändert seit 2020. Gestellte Mahlzeiten kürzen die Pauschale um 20 % (Frühstück, 5,60 €) oder 40 % (Mittag- oder Abendessen, je 11,20 €) des 28-€-Tagessatzes. Für Auslandsreisen gilt die Ländertabelle aus dem BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025.
0,30 € pro tatsächlich gefahrenem Kilometer mit dem Privatwagen (Motorräder 0,20 €), unverändert 2026, für Hin- und Rückweg zusammen. Nicht mit der Pendlerpauschale für den Arbeitsweg verwechseln, die 2026 ab dem ersten Kilometer auf 0,38 € je einfachem Entfernungskilometer stieg — sie gehört in die Steuererklärung des Mitarbeiters, nicht in eine Reisekostenabrechnung.
Acht Jahre. Reisekostenabrechnungen und ihre Belege gelten als Buchungsbelege; ihre Aufbewahrungsfrist wurde durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz von zehn auf acht Jahre verkürzt, wirksam für alle Unterlagen, deren alte Frist am 1. Januar 2025 noch nicht abgelaufen war. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist.
Ja. Es gibt keine gesetzliche Formvorgabe — Excel, PDF oder ein Ausgaben-Tool sind zulässig, sofern die Pflichtangaben vollständig sind und die Unterlagen GoBD-konform gespeichert werden: nach Ablage unveränderbar, über die gesamte Aufbewahrungsfrist lesbar und nachvollziehbar. Papierbelege dürfen gescannt und die Originale vernichtet werden (ersetzendes Scannen), wenn der Prozess dokumentiert ist.
Im Grundsatz ja: Nach § 670 BGB haben Arbeitnehmer Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen, die sie vernünftigerweise für den Arbeitgeber machen, und die meisten Arbeitsverträge, Tarifverträge oder Reiserichtlinien regeln die Details. Das Steuerrecht begrenzt, was steuerfrei ist — gesetzliche Pauschalen, 0,30 €/km, tatsächliche Übernachtungskosten — und viele Richtlinien übernehmen genau diese Sätze. Achten Sie auf vertragliche Ausschlussfristen, die Ansprüche oft binnen drei bis sechs Monaten verlangen.

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